Ausstellungen in Geresdlak

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Mission der Deutschen Selbstverwaltung von Gereschlak:

Für die wichtigste Aufgabe hält das Gremium die Pflege der Kultur der ungarndeutschen Nationalität, der Sitten und Bräuche, der Trachten, der Volkskunst, des Musik- und Liedgutes, der geistlichen und materiellen Werte, sowie deren Weitergabe an die junge Generation. Sie hat sich das Suchen, Sammeln und die Ausstellung der noch auffindbaren ungarndeutschen Schätze zur Aufgabe gemacht, nimmt Anteil an der Bildung von traditionspflegenden Gemeinschaften ( z.B. Tanzgruppen, Chöre) und unterstützt diese. Die Selbstverwaltung fördert desweiteren den Nationalitätenunterricht an den Institutionen der Gemeinde. Ein weiteres wichtiges Ziel ist der Zusammenhalt der Bevölkerung mit ungarndeutschem Bewusstsein, sowie die Stärkung der Identität.
Dies alles tun wir um die Arbeit und den Glauben unserer Eltern und Großeltern würdig zu pflegen, um dieses Erbe auch zu verdienen.

Die öffentlichen Pflichtaufgaben der örtlichen Nationalitätenselbstverwaltung sind laut Nationalitätengesetz:
a) die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung ihrer Nationalitätenaufgaben erfüllenden Einrichtung,
b) die Erfüllung des auf ihren eigenen Antrag von einer anderen Selbstverwaltung an sie übergegebenen Aufgaben- und Zuständigkeiten,
c) Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung einer von einem anderen Organ übernommenen Einrichtung,
d) Erfüllung der Aufgaben in Verbindung mit der Gewährleistung der Interessenvertretung und Chancengleichheit der vertretenen Gemeinde, insbesondere auf die Aufgaben der örtlichen Selbstverwaltung bei der Durchsetzung der Nationalitätenrechte,
e) Ausübung der Entscheidungs- und Mitentscheidungsrechte für die Stärkung der kulturellen Autonomie der Gemeinschaft der Nationalität im Zusammenhang mit der Funktion und den Aufgaben der von einem staatlichen Organ, von einem Organ der örtlichen Selbstverwaltung oder von einem anderen Organ betriebenen Einrichtung in dem Zuständigkeitsbereich der Nationalitätenselbstverwaltung,
f) im Interesse der Stärkung der kulturellen Autonomie der vertretenen Gemeinschaft die Unterstützung der Selbstorganisation der Gemeinde bei der Erfüllung von organisatorischen und operativen Aufgaben, Kontakthaltung mit den nationalitätenbezogenen Zivilorganisationen, Gruppierungen, örtlichen kirchlichen Organisationen der vertretenen Gemeinde,
g) Einleitung von Maßnahmen, die für die Erhaltung von Kulturgütern im Zuständigkeitsbereich der Nationalitätenselbstverwaltung oder in Verbindung mit der Nationalitätengemeinde notwendig sind,
h) Mitwirkung bei der Vorbereitung von Entwicklungsplänen,
i) Erhebung der Ansprüche in Bezug auf die Erziehung und den Unterricht in der Nationalitätensprache.

Jegyzőköny az alakuló ülésről (PDF)
Szervezeti- és Működési Szabályzat (PDF)
Gesetz CLXXIX vom Jahre 2011 über die Rechte der Nationalitäten (PDF)
Gesetz Nr. LXXVII/1993 über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten (PDF)
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